Ein Offener Brief

Zum Leitartikel „Zwei Millionen Euro als Sofortanschub – Linie-4-Dilemma: WBL-Geschäftsführer und Bürgermeister diskutieren mit Falkenberger Geschäftsleuten“ in der WÜMME-ZEITUNG vom 09. September 2013

 

Sehr geehrter Herr Hollatz,

nein, Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie für Ihre einsame Entscheidung nun wieder „Haue kriegen“, weil Sie den Vertrag mit der Firma Walthelm, ohne den Gemeinderat vorher zu konsultieren, gekündigt haben. Die wollen nicht „hauen“, die wollen doch nur spielen, die Weiblein und Männlein, die da im Gemeinderat sitzen.

Davon abgesehen ist doch nach Ihrer Meinung der Bauamtsleiter der Gemeinde und Geschäftsführer der WBL, Manfred Lütjen, für die nicht abgestimmte Kündigung verantwortlich, auch wenn Sie voll hinter der Entscheidung des WBL-Geschäfts­führers stehen würden, wie Sie es formulieren. Wenn einer „Haue“ haben muss, dann doch wohl nur Herr Lütjen, wollen Sie damit sagen. Sie übersehen dabei allerdings, dass, anders als bei einer Aktien­gesellschaft, nicht der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Richtung der Geschäftspolitik vorgibt, sondern der Gesellschafter. Gesellschafter ist die Gemeinde Lilienthal, und Vertreter der Gemeinde Lilienthal im Gesellschafter­ausschuss sind nun einmal Sie, der Bürgermeister. Die Geschäftsführung einer GmbH ist nur ausführendes Organ. Keine Sorge, Herr Hollatz, die Mitglieder im Gemeinderat wissen doch so etwas nicht, und wir werden es ihnen auch nicht verraten.

Und dennoch bleiben Fragen, viele Fragen.

Wenn ein Unternehmen seinen Vertrags­verpflichtungen nicht nachkommt, kann man das Unternehmen in Verzug setzen, und wenn dann die verpflichteten Leistungen immer noch nicht erbracht werden, kann man kündigen und sogar Verzugs­schaden­ersatz verlangen, auch gemäß VOB. Man muss also keinesfalls abwarten und viel, viel Zeit verlieren, bis das Unternehmen die Insolvenz erklärt und der Insolvenz­verwalter die Arbeiten nicht mehr nach den ursprünglich gesetzten Bedingungen fortsetzen will. Kein Vorwurf, Herr Hollatz, woher sollen Sie als Vertreter des Gesellschafters der WBL und der WBL-Geschäftsführer das denn auch wissen?

Eine fristlose Kündigung in dieser Situation ist mutig, der Insolvenz­verwalter wird, wenn das Unternehmen weitergeführt werden soll, eine fristlose Kündigung niemals akzeptieren. Ein langfristiger Rechtsstreit ist vorprogrammiert.

Kann die WBL die restlichen 2 Millionen € wirklich einfach so vergeben, wie Sie es in der WÜMME-ZEITUNG formulieren? Das sind doch 2 Millionen €, die die WBL für angeblich erforderliche Nachbesserungen für bereits erbrachte Arbeits­leistungen der Firma Walthelm einbehalten hat. Wenn die WBL diese 2 Millionen € jetzt für den Weiterbau der Straßen zweck­entfremden will, und nehmen wir an, die Einbehaltung durch die WBL wäre berechtigt gewesen, wer übernimmt dann die 2 Millionen € für die Nach­besserungs­arbeiten, die die Firma Walthelm offensichtlich nicht mehr erbringen kann oder will, sie ist doch insolvent?

Nun müssen die restlichen Arbeiten im Wert von ca. 7 Millionen € EU-weit ausgeschrieben werden. Selbst wenn die WBL ein Unternehmen findet, das gerade Zeit hat, einzuspringen, darf man aus Erfahrung davon ausgehen, dass dieses Unternehmen diese Restarbeiten wohl kaum für 7 Millionen € ausführen wird. Da dürfte ein heftiger Schmerzensgeld-Aufschlag fällig werden. Den Hinweis eines Zuhörers auf der Informations­veranstaltung der Falkenberger Geschäftsleute, dass die Kosten erheblich steigen würden, kommentierten Sie locker frei vom Hocker, „ja, es könnte teurer werden, einiges spricht dafür“.

Und auf Nachfrage eines Zuhörers sagt Bauamtsleiter und WBL-Geschäfts­führer Manfred Lütjen, natürlich wird im Dezember weitergebaut, sicher, ganz sicher. Dezember, sicher, aber ob 2013 oder vielleicht doch erst 2014, blieb im Dunkeln.

Es wird alles gut, sagen Sie, und die Falkenberger Geschäftsleute möchten Ihnen das so gerne glauben.

---       Lilienthal, den 09.09.2013       ---

 

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