Wählergemeinschaft fordert die Einsetzung eines Beauftragten
Bürgermeister Willy Hollatz verkündet bei jeder ihm nur passenden Gelegenheit, dass Lilienthal „gut aufgestellt“ sei – eine ständig wiederholte Leerfloskel. Die Wirklichkeit sieht nun aber völlig anders aus. Die Wümme-Zeitung kommentierte am 26.04.2014 die Genehmigung des Haushaltes 2014 durch den Landkreis mit der Überschrift: „Kreis toleriert Politik auf Pump nicht mehr“. In diesem Artikel missbilligt überdeutlich der Kreisdezernent Werner Schauer das Haushaltsgebaren der Gemeinde Lilienthal, verlangt unmissverständlich eine sparsame Haushaltsführung und fordert, dass zukünftige Investitionen „auf das unabweisbare Maß zu begrenzen“ sind. Der Landkreis lässt keinen Zweifel daran, dass die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Lilienthal nicht mehr gegeben ist. Die Wählergemeinschaft DIE LILIENTHALER ist fassungslos, dass der Landkreis als Kommunalaufsicht den Haushalt 2014 genehmigt, wie schon in den Vorjahren die früheren Haushalte, obwohl die Gemeinde seit Jahren immer gravierender gegen gesetzliche Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalen Verfassungsgesetzes (NKomVG) verstößt.
Die Wählergemeinschaft DIE LILIENTHALER begrüßt es außerordentlich, dass die Redaktion der Wümme-Zeitung erstmalig deutlich aufzeigt, wie desaströs die Haushaltssituation der Gemeinde Lilienthal ist. Und dennoch findet die Wählergemeinschaft eine Reihe von Aussagen in diesem Artikel erklärungsbedürftig. Die Aussage, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben zu bezahlen, ist nicht korrekt. Lilienthal ist eine Gemeinde mit einer hohen Steuereinnahmekraft, die Einnahmen steigen Jahr für Jahr. Schuld an der Haushaltsmisere sind nicht die Einnahmen, sondern das undisziplinierte Ausgabeverhalten von Gemeinderat und Verwaltung - so sehen es auch der Landkreis und das Rechnungsprüfungsamt. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt nicht bei 2.346 €, wie die Wümme-Zeitung berichtet. Berücksichtigt man neben den Schulden des Kernhaushaltes auch noch die Schulden der Eigen- und Nebenbetriebe, dann liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei einer Einwohnerzahl 18.333 (Stand 30.09.2011, Basis Zensus) schon bei 4.418 €.
Die in der Wümme-Zeitung genannte Gesamtverschuldung von ca. 81 Millionen € ist dann noch einmal deutlich höher, wenn man die unterlassenen Straßen- und Gebäudesanierungen in der Größenordnung von ca. 14 Millionen € einbezieht. Wir reden also von Schulden in der Größenordnung von ca. 95 Millionen €. Diese unterlassenen Sanierungsaufwendungen sind Schulden an die Bürger dieser Gemeinde, da die Bürger ihren Verpflichtungen durch Steuerzahlungen längst nachgekommen sind und somit einen Anspruch auf sanierte Straßen haben.
Der Kreisdezernent konstatierte im Wümme-Zeitungsartikel vom 26.04.2014, dass mit dem Projekt Linie 4 „das Ende der Fahnenstange“ erreicht sei. Das Ende der Fahnenstange ist aber noch lange nicht erreicht, weil sich Verwaltung und Gemeinderat an die Verpflichtungen des Landkreises nicht halten. Da stehen in den nächsten Jahren weiter erhebliche Investitionsaufwendungen an wie z.B. die Erneuerung der Lüninghauser Straße, die möglichen Nachforderungen für die Linie 4, wenn, wie zu erwarten ist, Klage durch den Insolvenzverwalter erhoben wird, der Neubau des Kindergartens Wümme-Kieker oder die Neustrukturierung der 6 Grundschulen. Das sind nur ein paar ausgewählte Beispiele.
Absolut unverständlich und auch nicht zu akzeptieren ist, dass die im Gemeinderat vertretenen Parteien und der erste Mann in der Gemeinde, Bürgermeister Willy Hollatz, in der Versenkung verschwunden sind und zur herben Kritik des Landkreises schweigen. Wenn im Gemeinderat über neue Ausgaben, neue Investitionen oder über Geschenke an die eigene Klientel diskutiert wird, kennt die Geschwätzigkeit der Ratsmitglieder dagegen keine Grenzen.
Die Wählergemeinschaft sieht nun den Landkreis als Kommunalaufsicht in der Pflicht, die Notbremse auch wirklich zu ziehen. Wenn die Verwaltung und der Gemeinderat nicht bereit sind, die Vorgaben der Kommunalaufsicht auch zu erfüllen, dann gibt das Niedersächsische Kommunale Verfassungsgesetz (NKomVG) dem Landkreis ein scharfes Schwert in die Hand. Der Landkreis kann einen Beauftragten benennen, der dann die Geschäfte der Gemeinde steuert und übernimmt und zwar solange, bis die notwendigen Schritte zur Haushaltskonsolidierung eingeleitet sind. Die Wählergemeinschaft hat den Landkreis aufgefordert, nunmehr unverzüglich einen Beauftragten gemäß § 175 NKomVG zu benennen, der dann eigenverantwortlich nach Vorgaben des Landkreises einzelne Aufgaben der Gemeinde oder eines Gemeindeorgans wahrnimmt.
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Der folgende Link führt zu dem im Text genannten Leitartikel "Kreis toleriert Politik auf Pump nicht mehr" aus der Wümme-Zeitung vom 26.04.2014. Bitte hier klicken: