Die Straßenbahn Linie 4 kommt, und die Lilienthaler Freiwillige Feuerwehr wünscht sich einen Feuerwehr­rüstwagen für 460.000 €

 

Diesem Wunsch auf Anschaffung eines Rüstwagens für 460.000 € schließt sich die Gemeinde­verwaltung auch sogleich an und legt dem Gemeinderat einen Antrag auf Beschaffung dieses Rüstwagens vor.

Dass die Lilienthaler Freiwillige Feuerwehr für sich die bestmögliche Ausrüstung reklamiert, ist aus Sicht der Feuerwehr legitim. Dass sich die Verwaltung aber diesem Ansinnen sofort anschließt, wohl wissend, dass die dramatische und existenz­bedrohende Finanz- und Haushalts­situation der Gemeinde Lilienthal in den nächsten Jahren keine Investitionen mehr zulässt, wenn nicht gleichzeitig in gleicher Größen­ordnung an anderer Stelle eingespart wird, wo sonst als bei den freiwilligen Leistungen für Jugendliche, Sportvereine und Stiftungen, ist schon verwunderlich.

Die Feuerwehr nennt für diese Anschaffung zwei Gründe: Der Start der Straßenbahn Linie 4 im Sommer 2014 und die höhere Stabilität der Stähle bei den neuen Personen- und Lastkraftwagen.

Die schriftlichen Begründungs­erklärungen werfen aber Fragen auf, die in dem Antragspapier nicht beantwortet werden. Die Gemeinde Lilienthal ist nach unserer Recherche mit technischem Ausrüstungsgerät gut aufgestellt. Die Anschaffung eines Rüstwagens ist nach den Richtlinien des NbBrandSchG nicht zwingend, wenn alternative Fahrzeuge, wie das in Lilienthal auch der Fall ist, vorhanden sind.

Die Stadt Bremen mit einer Bevölkerungszahl von 548.319 Einwohnern unterhält zwei Feuerwehrrüstwagen. In den an Lilienthal sich anschließenden Stadtteilen wie Borgfeld oder Horn-Lehe, durch die ebenfalls die Straßenbahn Linie 4 fährt, gibt es bemerkens­werterweise keine Feuerwehr­rüstwagen. Im gesamten Landkreis Osterholz sind zwar auch 2 Rüstwagen stationiert, aber eben nicht in allen Gemeinden. Selbst die größere Stadt Osterholz-Scharmbeck verfügt über keinen Rüstwagen.

Die Gemeinde Lilienthal mit ca. 18.200 Einwohnern will nun einen eigenen Rüstwagen anschaffen. Wenn die Begründungen für die Anschaffung eines Rüstwagens in Lilienthal berechtigt wären, dann müssten in Bremen eine Vielzahl weiterer Rüstwagen angeschafft werden, und im Landkreis Osterholz sollte es dann für alle Gemeinden dieses Kreises Pflicht werden, ebenfalls Rüstwagen anzuschaffen. Es ist ja nicht nachvollziehbar, weshalb in Lilienthal die Gefahren durch die Straßenbahn der Linie 4 mit ihren Niederflurbahnen und die gefährlicheren PKWs und LKWs größer und heftiger sein sollen als in Bremen bzw. in den anderen Gemeinden des Landkreises Osterholz.

Gerade gab das Statistische Bundesamt die Nachricht heraus, dass die Zahl Todes- und Verletztenfälle im deutschen Straßenverkehr auch in 2013 weiter zurückgegangen ist und dass dies der niedrigste Stand der Toten und Verletzten seit 1954 ist. Als Begründung für diese Entwicklung nennt das Statistische Bundesamt die weitere Verbesserung der Sicherheit und Stabilität von Fahrzeugen. Ein Widerspruch zur Begründung der Lilienthaler Freiwilligen Feuerwehr.

Es ist schon bemerkenswert, dass die Mitglieder des zuständigen Ausschusses bekennen, dass sie sich noch nicht mit der Thematik beschäftigen konnten, weil die Antrags-Unterlagen der Gemeinde sie zu spät erreicht hätten und die Entscheidung somit verschoben werden müsse, aber trotz dieser Nichtbeschäftigung den anwesenden Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr schon einmal ihre Unterstützung für die Anschaffung eines Rüstwagens signalisierten.

Wir haben uns als Wählergemeinschaft intensiv mit dem Antrag der Verwaltung auseinandersetzt, zu diesem Antrag einen Kommentar verfasst und Fragen gestellt.

Selbstverständlich wollen auch wir, dass die Freiwillige Feuerwehr in Lilienthal adäquat ausgerüstet ist, das sind wir den Männern und Frauen schuldig, die sich in ihrer Freizeit für die Sicherheit der Bürger einsetzen.

Die Gemeinde Lilienthal befindet sich aber bedauer­licherweise in einer dramatischen, wenn auch nicht unverschuldeten, Haushalts­notlage. Da gehören Ausgaben- und Investitions­wünsche auf den kritischen Prüfstand und dürfen nur dann genehmigt werden, wenn sämtliche Einsparpotentiale und alternative Lösungs­möglichkeiten ausgeschöpft sind. Beim Antrag auf Anschaffung eines Rüstwagens haben wir Zweifel, ob diese kritische Prüfung stattgefunden hat.

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